Bei uns kannst Du den Führerschein für folgende Klassen machen:

 


Klasse B


Klasse B Automatik


Klasse B197


Klasse B17


Klasse BE


Klasse B
mit Schlüsselzahl 96


Klasse B
mit Schlüsselzahl 196


Klasse A


Klasse A2


Klasse A1


Klasse AM


Mofa-Ausbildung

 
ASF-Seminare
 

 

 

 

 

Erweiterung / Umschreibung / Wiedererteilung / Aufstieg

Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer 

 

Nachfolgend findest Du, zur besseren Orientierung, eine Beschreibung der aktuell von uns geschulten Führerscheinklassen.

 

Klasse B

   

 

 

 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1,
A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht
    mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung
    von nicht mehr als acht Personen
    außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse
    von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse
    über 750 kg, sofern die zulässige
    Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg
    nicht übersteigt.

 

Klasse B Automatik

  

 

 

 

Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe

(Beschreibung siehe Klasse B)

Klasse B197

   

 

 

 

Wer die Prüfung für Klasse B auf
Automatikgetriebe ablegen möchte,
muss nicht mehr auf den Fahrspaß
im Schaltwagen verzichten!

  • mind. 10 Schalt-Fahrstunden
    a` 45 min.
  • und eine 15- minutige Testfahrt
    mit ausbildendem Fahrlehrer
  • die Grundausbildung und die
    praktische Prüfung wird auf
    Automatik-Fahrzeug absolviert.

Klasse B17

   

 

 

 

Der "Führerschein mit 17" wird auch gerne 
"begleitetes Fahren" genannt. Eingeführt wurde 
der Führerschein ursprünglich, um die hohe 
Unfallquote, gerade bei Fahranfängern zu 
senken. 

Zunächst einmal gilt, dass die Eltern ihr 
Einverständnis geben. Wenn das gegeben ist, 
kann man sich mit 16 ½ Jahren in einer 
Fahrschule für den Führerschein der Klasse B 
oder BE anmelden. Parallel zu diesem muss 
ein Antrag bei dem zuständigen Amt gestellt 
werden.

Man nimmt an dem normalen Theorieunterricht 
teil, ebenso an den typischen Praxisstunden. 
Für die praktische Prüfung gilt allerdings, dass 
diese frühestens einen Monat vor dem 17. 
Geburtstag abgelegt werden darf.

Die begleitende Person soll vor Antritt einer 
Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges, 
soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation 
es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner 
zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim 
Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur 
Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende 
Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben

 

Klasse BE

   

 

 

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger
Gesamtmasse des Anhängers von mehr als
750 kg aber nicht mehr als 3.500 kg

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  

 

 

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des
    Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der
    Fahrzeugkombination von mehr als
    3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg

 

 

Klasse B196

  

 

 

 

Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder)
mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht
mehr als 11 kW, Leistung zur Leermasse:
max. 0,1 kW/kg.

Gilt nur in der BRD, nicht im Ausland und nach
zwei Jahren gibt es keine Möglichkeit auf
Fahrerlaubnis Klasse A2 durch Stufenregelung.

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz Klasse B: mind. 5 Jahre


 

Klasse A

 

 

 

Fahrzeugart:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    über 45 km/h
    über 50 cm³
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    (symmetrisch angeordnete Räder)
    über 45 km/h
    über 50 cm³
    über 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre 
    (Krafträder bei Direktzugang)
  • 21 Jahre 
    (dreirädrige Kraftfahrzeuge über
    15 kW)
  • 20 Jahre 
    (Krafträder bei mind. 2 Jahren
    Vorbesitz A2)

Eingeschlossen: AM / A1 / A2

 

Bemerkung: Bei 2 Jahren Vorbesitz A2 lediglich
praktische Prüfung.

 

 

Klasse A2

 

 

 

Fahrzeugart:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    bis 35 kW
    (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Eingeschlossen: AM / A1

 

Bemerkung: Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich 
praktische Prüfung.

 

Klasse A1

 

 

 

Fahrzeugart:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    bis 125 cm³
    bis 11 kW
    (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    (symmetrisch angeordnete Räder)
    über 45 km/h
    über 50 cm³
    bis15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: AM

 

Klasse AM

 

 

 

Fahrzeugart:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen, auch
    Fhrräder mit Hilfsmotor)
    bis 45 km/h
    bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
    bis 4 kW (Elektromotor)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
    bis 45 km/h
    bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
    bis 4 kW (Elektromotor oder anderer
    Verbrennungsmotor)

Mindestalter: 15 Jahre

 

Bemerkung: Leermasse bis 350 kg 
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
(Elektrofahrzeug ohne Batterien)

 

Mofa Ausbildung

 

 

 

 

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart
Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht
mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für
die Mitnahme von Kindern unter sieben
Jahren dürfen angebracht werden.

 

Mindestalter: 15 Jahre

 

Geltungsdauer: ohne Befristung

 

Vorbesitz erforderlich: nein

ASF-Seminare

 

 

 

 

 

Wir bieten in unserer Fahrschule Aufbauseminare für die Anfänger an.

Klasse BE

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger
Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
aber nicht mehr als 3.500 kg

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Ob 18. Geburtstag, Weihnachten oder sonstige Anlässe. Mit diesem Geschenk hilfst Du als Onkel, Tante, Oma, Opa, Freund oder Elternteil dabei, den Führerschein schnell und ohne finanzielle Sorgen zu erwerben.

Weitere Informationen zu unserem Gutschein erhälst Du bei uns in der Fahrschule.

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ASF-Seminare

hier in unserer Fahrschule

 
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