Klasse B17

   

 

 

 

Der "Führerschein mit 17" wird auch gerne 
"begleitetes Fahren" genannt. Eingeführt wurde 
der Führerschein ursprünglich, um die hohe 
Unfallquote, gerade bei Fahranfängern zu 
senken. 

Zunächst einmal gilt, dass die Eltern ihr 
Einverständnis geben. Wenn das gegeben ist, 
kann man sich mit 16 ½ Jahren in einer 
Fahrschule für den Führerschein der Klasse B 
oder BE anmelden. Parallel zu diesem muss 
ein Antrag bei dem zuständigen Amt gestellt 
werden.

Man nimmt an dem normalen Theorieunterricht 
teil, ebenso an den typischen Praxisstunden. 
Für die praktische Prüfung gilt allerdings, dass 
diese frühestens einen Monat vor dem 17. 
Geburtstag abgelegt werden darf.

Die begleitende Person soll vor Antritt einer 
Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges, 
soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation 
es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner 
zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim 
Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur 
Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende 
Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben

 

Klasse BE

   

 

 

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger
Gesamtmasse des Anhängers von mehr als
750 kg aber nicht mehr als 3.500 kg

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  

 

 

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des
    Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der
    Fahrzeugkombination von mehr als
    3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg

 

 

Klasse B196

  

 

 

 

Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder)
mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht
mehr als 11 kW, Leistung zur Leermasse:
max. 0,1 kW/kg.

Gilt nur in der BRD, nicht im Ausland und nach
zwei Jahren gibt es keine Möglichkeit auf
Fahrerlaubnis Klasse A2 durch Stufenregelung.

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz Klasse B: mind. 5 Jahre


 

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